In der Reihe der Feste steht dasjenige, weichem unser Tractat gewidmet ist, an der Spitze. Die heilige Schrift nennt es nie anders als חג המצות, Fest der ungesäuerten Brote; die Bezeichnung פסח (nur ein einziges Mal — Ex. 34,25 — חג הפסח), von dem gleichnamigen Opfer übertragen, beschränkt sich dort auf die Feier, welche dieses Fest einleitet. In der Mischna dagegen ist dieselbe auf das ganze Fest ausgedehnt, dessen ursprünglichen Namen sie bereits völlig verdrängt hat.
Die eigentliche Pesachfeier bestand wesentlich in dem Genusse des Ueberschreitungsopfers (פסח) nebst ungesäuertem Brot (מצה) und Bitterkraut (מרור) und in der Erzählung der geschichtlichen Ereignisse, in denen das Fest seinen Grund hat (הגדה). Später wurden Lobgesänge hinzugefügt und die Vorschrift, entsprechend dem vierfachen Gute, das uns der Auszug aus Egypten brachte (Freiheit, Rettung, Erlösung, Erwählung — Ex. 6, 6—7), nach einer gewissen Ordnung vier Becher Wein (Symbol der Freude) zu trinken. Diese Feier fand alljährlich in der Nacht zum 15. des ersten Monats (Nîsân) im Kreise der Familie statt, welche zu diesem Zwecke rechtzeitig ein Opferthier (Lamm oder Ziege) vorzubereiten hatte und für den Fall, dass dessen Fleischgewicht ihren Bedarf überstieg, sich mit anderen Familien zum gemeinsamen Festmahl vereinigen konnte. Das Thier wurde am Nachmittage des 14. Nisan in der Tempelhalle unter feierlichen Lobgesängen als Ueberschreitungsopfer geschlachtet, Blut und Fett am Altare dargebracht, das Fleisch zu Hause am Feuer gebraten und nach Anbruch der Nacht von den Theilnehmern verzehrt; bis zum Morgen durfte von demselben nichts übrig bleiben. Wer aus irgend welcher Veranlassung unterlassen hatte, am 14. des ersten Monats das Pesachopfer zu bereiten, konnte und musste ein solches am 14. des zweiten Monats (Ijar) darbringen und das gebratene Fleisch in der folgenden Nacht nebst מצה und מרור verzehren (פסח שני, zweite Pesachfeier).
Während der ganzen Dauer des siebentägigen (ausserhalb des heiligen Landes achttägigen) Festes ist der Genuss und selbst die Nutzniessung, ja sogar der Besitz von Châmêsz verboten. Unter Châmêsz (חמץ) versteht man Getreidestoffe (Körner, Schrot, Mehl, Kleie von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer oder Dinkel , in denen durch Berührung mit Wasser oder einer wasserhaltigen Flüssigkeit eine Gährung hervorgerufen wurde. Da die ungesäuerten Brote aus Getreidemehl mit Wasser bereitet werden müssen, so ist bei ihrer Herstellung das Hauptaugenmerk darauf zu richten, dass die nothwendigen Arbeiten thunlichst beschleunigt und, noch ehe im Teig ein Gährungsprozess sich entwickeln konnte, zu Ende geführt werden. — Seinem vollen Umfange nach erlangt das Chameszverbot erst mit dem Beginn des Festes, also mit Anbruch der dem 15. Nisan vorangehenden Nacht seine Geltung. Die Pflicht aber, alles Chamesz aus dem Hause zu schaffen, tritt gleichzeitig mit dem Verbote des Genusses und der Nutzniessung schon am Mittage des 14. Nisan in Kraft. Gemäss einer vorbeugenden Anordnung der Rabbinen darf indessen eine Stunde vorher kein Nutzen mehr aus Chamesz gezogen und zwei Stunden vorher keines mehr gegessen werden. Der Begriff einer Stunde, wie ihn die Alten auffassten, deckt sich aber nicht ganz mit der Vorstellung, welche wir mit diesem Worte verbinden. Wie die meisten Völker des Alterthums, insbesondere die Babylonier und Egypter, die Griechen und Römer, unterschieden auch die Juden zwischen astronomischer und bürgerlicher Zeit. In der Lehre vom Kalender z. B. entspricht eine Stunde der Zeit, welche die Sonne braucht, um auf der Bahn, die sie täglich um die Erde beschreibt, einen Weg von 15 Grad zurückzulegen (Gradstunde); im bürgerlichen Leben dagegen ist die Stunde der zwölfte Theil des Zeitraumes, in welchem die Sonne ihren Tag- bezw. Nachtbogen vollendet (Bogenstunde). Je grösser der Tagbogen, je länger also die Sonne über unserm Horizonte steht, desto grösser die Bogenstunde am Tage und desto kleiner in der Nacht. Niemals sind nach bürgerlicher Zeit die Stunden des einen Tages denen des folgenden oder des vorhergehenden vollkommen gleich, und nur zweimal im Jahre, in den Aequinoctien, fallen die Bogenstunden mit den Gradstunden zusammen. An diesen beiden Tagen sind die Tagesstunden genau so gross wie die Stunden der Nacht; an allen übrigen Tagen des Jahres sind jene entweder grösser (im Sommerhalbjahre) oder kleiner (im Wintersemester) als diese. Wegen dieser Abhängigkeit von der Jahreszeit heissen in der jüd. Literatur die Stunden, die wir auf gut Glück Bogenstunden genannt haben, nach dem Griechischen (ὥραι ϰαιριϰαί) זמניות שעות; die von uns mit dem Namen Gradstunden belegten heissen daselbt entsprechend der lat. und der gr. Bezeichnung (horae aequinoctiales, ὥραι ἰσημεριναί) שעות השווי (spr. haschiwwûj), weil sie jahraus jahrein genau denselben Zeitraum umfassen, welchen sie in den Tagundnachtgleichen mit den von der Jahreszeit abhängenden gemein haben. Der Kalendertag beginnt wie bei den Atheniensern mit Anbruch der Nacht und mit diesem Zeitpunkte zugleich die erste Nachtstunde, mit Tagesanbruch hat die zwölfte Nachtstunde ihr Ende erreicht und die erste Tagesstunde ihren Anfang genommen. Wenn also in der Mischna z. B. von 8½ Uhr (wie am Anfang des 5. Kapitels) die Rede ist, so müssen wir darunter 2½ Uhr Nm. verstehen, sofern es sich um eine Tagesstunde in den Aequinoctien handelt, 3 Uhr 20 M. Nm., wenn an dem betreffenden Tage die Sonne um 4 Uhr auf- und um 8 Uhr untergeht, 1 Uhr 40 M. Nm, falls dieselbe nur von 8 bis 4 Uhr über unserm Horizonte weilt. Die Grösse des Tagbogens hängt bekanntlich nicht allein von der Jahreszeit ab, sondern auch von der Breite, unter welcher ein Ort liegt, und von der Neigung, welche die Erdbahn in einem gegebenen Zeitabschnitt zum Aequator hat. In den gemässigten Zonen sind im Sommer die Tage und im Winter die Nächte erheblich länger als in der Nähe des Aequators, gegenwärtig um eine Kleinigkeit kürzer als vor 1000 Jahren. Die Schiefe der Ekliptik unterliegt nämlich periodischen Schwankungen. Seit 4 Jahrtausenden ist sie in fortwährender, jedoch ungleichmässiger Abnahme begriffen, die sich jetzt auf 29′″ jährlich, durchschnittlich aber in je 100 Jahren auf 43″ beläuft. Heute misst die Schiefe 23° 27′ 14″, zur Zeit des Abschlusses der Mischna betrug sie 23° 40′ 30″. Bezeichnet man diesen Winkel mit ε und die Breite mit β, so lautet die Formel für die Berechnung des halben Tagbogens am kürzesten Tage des Jahres: *). Für die heilige Stadt, welche unter 31° 47′ nördl. Breite liegt, wäre demnach der Werth von φ gegenwärtig (log tg β = 9,7921280, log tg ε = 9,6373454) 148° 48′ 40″ und beim Abschluss der Mischna (log tg. ε = 9,6419191) 148° 28′ 20″, mithin der grösste Tagbogen (360° — φ) = 211° 11′ 20″ bzw. = 211° 31′ 40″. Vertheilt man die Differenz zwischen dem grössten und kleinsten Tagbogen gleichmässig auf die Zwischenzeit, so kann man für jeden beliebigen Zeitpunkt die Tagesdauer annähernd bestimmen; zu einem genauen Ergebnis gelangt man auf diesem Wege nicht, weil der Lauf der Erde kein gleichmässiger ist (sie bewegt sich im Perihel rascher fort als im Aphel), und weil die Zunahme der Tages- bzw. Nachtlänge um die Solstitien geringer ist als um die Aequinoctien.
Der Stoff, den unser Tractat behandelt, ist sozusagen chronologisch geordnet. Das erste Kapitel beginnt mit der Nacht vom 13. zum 14. Nisan, in welcher alle Räume beim Scheine eines Lichtchens nach Chamesz durchsucht werden müssen. Im Anschluss hieran werden bis zum Ende des 3. Kapitels die Vorschriften über Chamesz erledigt. Das 4. Kapitel handelt vom 14. Nisan, dem Rüsttage des Festes, an welchem die Sitte mancher Gegenden die Einstellung aller Erwerbsthätigkeit verlangte, und führt bei dieser Gelegenheit eine Reihe anderer Vorschriften auf, deren Verbindlichkeit gleichfalls vom Ortsgebrauch abhängig ist. Der Nachmittag des genannten Tages ist die Zeit der Darbringung des Pesachopfers, welchem die 4 folgenden Kapitel gewidmet sind. K. IX ererörtert hierauf die Vorschriften des zweiten Pesach. K. X endlich beschreibt die häusliche Feier in der Nacht zum 15. Nisan.—Zum Schluss noch einige Worte über den Namen unserer Massichta. Da derselbe kein Appellativ ist wie z. B. שקלים עירובין u. a. (der Tractat handelt ja nicht blos vom Pesachopfer!), sondern wie ראש השנה ,שבת oder יום הכפורים der Eigenname eines Festes ist, und dieses פסח heisst, so sollte unser Tractat den Titel מסכת פסח führen. (Wenn wir in unserer Ordnung Ueberschriftën wie סכה und מגלה finden, wo wiederum der Plural am Platze wäre, da beide Appellativa sind, der Name des Hüttenfestes aber gerade סכות lautet, so erklärt sich dies wie bei ביצה aus dem Worte, mit welchem diese Tractate beginnen; der Titel des 9. Tractates ist תעניות, wie es im Jeruschalmi richtig heisst, nicht תענית.) Heller rechtfertigt den Plural in Pesachim mit den zweierlei Pesachfesten, von denen die Rede ist. Allein der פסח שני ist kein Feiertag, sondern gleich dem פסח ראשון lediglich eine Festfeier; Pesachim beschäftigt sich aber nicht allein mit diesen beiden feierlichen Veranstaltungen, umfasst vielmehr das ganze siebentägige Fest. Die ebenfalls von Heller angeführte Zerlegung unserer Massichta in zwei Theile, deren erster — das Pesachfest behandelnd — פסח ראשון, deren zweiter — mit dem Pesachopfer sich befassend — פסח שני genannt wurde, gäbe eine treffliche Erklärung für den Gesammttitel פסחים, wenn nur diese Eintheilung genügend gerechtfertigt wäre. Sie ist aber nicht im Geringsten begründet. Vielmehr gehört zu den Satzungen des Pesachfestes auch, ja in erster Reihe das Pesachopfer. Vielleicht erklärt sich die Mehrzahl durch die ursprünglich appellative Bedeutung des Wortes. Obgleich die Bezeichnung פסח bereits als Eigennamen auf das Fest übertragen war, dachte man dabei zur Zeit der Namengebung noch immer zunächst an das Opfer, weshalb das Wort in den Plural gesetzt wurde. — Noch mehr aber als die Mehrzahl in Pesachim ist die Einzahl iu dem Namen der Ordnung befremdlich, zu welcher diese Massichta gehört. מועד bildet in dieser Beziehung unter allen sechs Ordnungen der Mischna die einzige Ausnahme, und ich wundere mich, dass Heller, dessen scharfem Auge dergleichen nicht zu entgehen pflegt, an dieser Schwierigkeit vorübergeht. Dieselbe ist um so auffallender, als wir auch einen Tractat מועד haben, dem man zum Unterschiede den Beinamen קטן beilegen musste. Das wäre überflüssig gewesen, wenn man die Ordnung מועדות genannt hätte. Vermuthlich wurde hier die Einzahl darum gewählt, weil man mit סדר מועדות die Lehre vom Kalender bezeichnete, wie aus Jeruschalmi ‘Erubin III 9 ersichtlich. Auch Onkelos scheint das Kalenderwesen im Auge zu haben, wenn er Lev. 23,44 מעדי mit סדר מועדיא übersetzt und ואלפנון hinzufügt.